Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur des Fahrzeugs teurer ist, als der Mittelwert von vergleichbaren Fahrzeugen, die aktuell am Markt gehandelt werden. Für die Entscheidung über einen Totalschaden gibt es Richtwerte. Dazu werden die Reparaturkosten, der Wiederbeschaffungswert und der Restwert ermittelt. Sie sollten sich bei einem Totalschaden besonders gut informieren, um keine finanziellen Nachteile daraus zu ziehen.

Für die Festlegung eines Totalschadens ist in jedem Fall eine Schadenfeststellung durch einen Kfz-Gutachter nötig. Die Abrechnung über einen Kostenvoranschlag der Werkstatt reicht hier nicht aus, da darin wichtige Angaben fehlen. Vertrauen Sie auch nicht auf die gegnerische Versicherung, da diese die Kosten im Sinne der Versicherung niedriger einschätzen wird.

Bestellen Sie lieber einen eigenen und neutralen Kfz-Gutachter. Wir vom Kfz-Sachverständigenbüro Roth stellen Ihnen gern ein Unfallschadengutachten aus.

Die Begutachtung des beschädigten Fahrzeugs kann bei Ihnen zuhause, bei dem Abschleppdienst oder bei uns vor Ort stattfinden. 

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Kfz-Sachverständiger Christian Roth
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Unterschied zum technischen Totalschaden

Unterschied zum technischen Totalschaden

Ein wirtschaftlicher Totalschaden besagt, dass die Reparatur aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll ist und tritt deutlich häufiger ein. Bei einem technischen Totalschaden hingegen liegt ein Defekt vor, welcher nicht behoben werden kann. Der technische Totalschaden tritt selten ein, da die meisten Schäden grundsätzlich repariert werden können.

Begriffe um den wirtschaftlichen Totalschaden

Begriffe um den wirtschaftlichen Totalschaden

Zur Feststellung eines wirtschaftlichen Totalschadens werden mehrere Werte ermittelt und miteinander verrechnet. Sie sollten daher die folgenden drei Begriffe kennen und unterscheiden:

• Widerbeschaffungswert
• Restwert
• Wiederbeschaffungsaufwand

Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der von einer Privatperson aufzuwenden ist, um ein vergleichbares Fahrzeug auf dem für sie zugänglichen Markt zu erwerben. Der Wiederbeschaffungswert ist ein Mittelwert von mehreren vergleichbaren Fahrzeugen.

Der Wiederbeschaffungswert begrenzt die Schadenssumme, denn er ist der höchste Betrag, den die Versicherung für das Fahrzeug zahlen muss.

Was ist der Restwert eines Autos?

Was ist der Restwert eines Autos?

Der Restwert ist die höchste Summe unter verschiedenen Geboten, die ein Fahrzeughändler aufbringen würde, um das beschädigte Fahrzeug zu kaufen.

Was ist der Wiederbeschaffungsaufwand?

Was ist der Wiederbeschaffungsaufwand?

Der Wiederbeschaffungsaufwand ist die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert. Dieser ist maximal so hoch wie der Wiederbeschaffungswert und wird errechnet, indem der Restwert vom Wiederbeschaffungswert subtrahiert wird.

Wie verläuft die Unfallregulierung beim wirtschaftlichen Totalschaden?

Wie verläuft die Unfallregulierung beim wirtschaftlichen Totalschaden?

Als erstes wird der wirtschaftliche Totalschaden durch ein Kfz-Gutachten ermittelt. Dieser liegt vor, wenn die Kosten für die Wiederbeschaffung niedriger sind als für die Reparatur des Autos. Oder anders ausgedrückt: Die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert. In diesem Fall erhalten Sie anstelle der Reparaturkosten eine Entschädigung zum Kauf eines vergleichbaren Fahrzeugs.

Welche Summe bekomme ich bei einer fiktiven Abrechnung eines Totalschadens?

Eine fiktive Abrechnung bedeutet, dass ein Schaden ersetzt wird, dessen Reparatur nicht gegen Rechnung geplant ist. Grundsätzlich bekommen Sie beim wirtschaftlichen Totalschaden den Wiederbeschaffungsaufwand ausbezahlt.

Sonderfall: 130 % Regelung

Ein Sonderfall liegt bei einer geringen Überschreitung des Wiederbeschaffungswerts vor. Fahrzeugeigentümern steht die Reparatur bei einer Schadenssumme von bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes zu. Das schützt das Interesse des Fahrers daran, sein eigenes Fahrzeug zu behalten.

Trifft die 130-Prozent-Regelung auf Ihren Fall zu, dürfen Sie zwischen der Reparatur des Fahrzeugs und der Abrechnung auf Totalschadenbasis wählen.

Bei einer fiktiven Abrechnung greift die 130% Regelung nicht.

Liegen in Ihrem Fall die Reparaturkosten zwischen 100%-130% des Wiederbeschaffungswerts und Sie entscheiden sich für eine Reparatur, müssen Sie das Fahrzeug genau nach Gutachten reparieren lassen.

1. Beispiel

1. Beispiel

Schadenssumme: 10500 € (12495 € inkl. MwSt.)
 
Wiederherstellungsaufwand ÷ WBW: 260 %
 
Wiederbeschaffungswert: 4800 €
 
Restwert: 250 €
 
Auszahlung von der gegnerischen Versicherung 4550 €

2. Beispiel

2. Beispiel

Schadenssumme: 2100 € (2499 € inkl. MwSt.)
 
Wiederherstellungsaufwand ÷ WBW: 125 %
 
Wiederbeschaffungswert 2000 €
 
Restwert 400 €
 
Wahlmöglichkeit: Reparatur nach Gutachten oder Auszahlung von der gegnerischen Versicherung 1600 €

Wirtschaftlicher Totalschaden? Kfz-Sachverständigenbüro Roth hilft!

Sie hatten einen Unfall? Dann kontaktieren Sie uns! Unsere Gutachter stehen Ihnen bei Schäden an allen Fahrzeugen zur Seite. Wir schätzen Ihre Schäden ein und beraten Sie hinsichtlich des weiteren Vorgehens. Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens stellen wir Ihnen gern ein vollständiges Unfallschadengutachten inklusive Wiederbeschaffungswert und Restwert aus.

Lassen Sie den Wiederbeschaffungswert und Restwert nicht von der gegnerischen Versicherung festlegen. Z.B. entsprechen Restwertangebote aus dem Ausland nicht der Rechtslage. Sie sind zudem grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, ein Restwertangebot eines völlig unbekannten Anbieters anzunehmen, wenn dieses den regional erzielbaren Wert, wie durch einen unabhängigen Sachverständigen festgestellt worden ist, um ein Vielfaches übersteigt. Des Weiteren wird erfahrungsgemäß der Wiederbeschaffungswert falsch und viel zu niedrig festgelegt.

Die gegnerische Versicherung hat kein Interesse daran, Ihnen den Schaden vollumfänglich auszuzahlen.

Kontaktieren Sie deshalb einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen.